Gemeinde
Gemeinderat
Organe der Ortsgemeinde sind der Ortsbürgermeister und der
Ortsgemeinderat.
Der Ortsgemeinderat besteht aus den
gewählten Ratsmitgliedern und dem Vorsitzenden (in der Regel der Ortsbürgermeister). Die ehrenamtlichen Ratsmitglieder werden von den
wahlberechtigten Bürgern jeweils für die Dauer von 5 Jahren gewählt. Die Zahl
der gewählten Ratsmitglieder richtet sich nach der Größe der Ortsgemeinde und
beträgt in Reuth sechs Ratsmitglieder.
Die Ratsmitglieder üben ihr Amt
unentgeltlich nach freier, nur durch die Rücksicht auf das Gemeinwohl bestimmter
Gewissensüberzeugung aus; sie sind an Weisungen oder Aufträge ihrer Wähler nicht
gebunden.
Der Ortsgemeinderat wird vom Vorsitzenden
nach Bedarf einberufen. Seine Entscheidungen fasst der Ortsgemeinderat durch
Beschluss. Soweit nichts anderes gesetzlich bestimmt ist, bedürfen seine
Beschlüsse der Mehrheit der Stimmen der in der Sitzung anwesenden
Ratsmitglieder. Über jede Sitzung des Ortsgemeinderat wird eine Niederschrift
angefertigt.
Aufgaben des Ortsgemeinderates Der
Ortsgemeinderat ist die Vertretung der Bürger der Ortsgemeinde. Er legt die
Grundsätze für die Verwaltung der Ortsgemeinde fest und beschließt über alle
Selbstverwaltungsangelegenheiten der Ortsgemeinde, soweit er die Entscheidung
nicht einem Ausschuss oder des Ortsbürgermeister übertragen hat oder der Ortsbürgermeister kraft Gesetz zuständig ist.
Der Ortsgemeinderat ist unter anderem zuständig für die
Entscheidung über:
- Satzungen der Ortsgemeinde
- den Haushaltsplan der Ortsgemeinde
- die Jahresrechnung sowie die Entlastung des Ortsbürgermeister und der Beigeordneten
- die Sätze und Tarife für öffentliche Abgaben oder für privatrechtliche Entgelte
- die Verfügung über Gemeindevermögen
- die Errichtung, die Erweiterung, die Übernahme und die Aufhebung öffentlicher Einrichtungen und wirtschaftlicher Unternehmen sowie
- die Beteiligung an diesen.
Der Ortsgemeinderat gibt sich eine Geschäftsordnung und
erlässt eine Hauptsatzung.
Ratsmitglieder innerhalb des Ortsgemeinderates
können sich zu Fraktionen zusammenschließen. Eine Fraktion muss
mindestens aus zwei Mitgliedern bestehen.
Mitglieder des Ortsgemeinderates
Reuth
(von links): Annemie Keils, Heinrich Niebes, Hans-Josef Erschfeld, Ewald Johanns, Gerhard Dichter, Hermann-Josef Klein, Ewald Hansen